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   LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 10 Ta 85/16   

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https://dejure.org/2016,2499
LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 10 Ta 85/16 (https://dejure.org/2016,2499)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2016 - 10 Ta 85/16 (https://dejure.org/2016,2499)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 10 Ta 85/16 (https://dejure.org/2016,2499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Prozesskostenhilfe wegen absichtlich oder grob nachlässig unrichtiger Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 118 Abs. 2; ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 2
    Bewilligungsverfahren; falsche Angaben; Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    ZPO § 118 Abs. 2 ; ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 2
    Versagung der Prozesskostenhilfe wegen absichtlich oder grob nachlässig unrichtiger Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 10 Ta 85/16
    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Bemittelter (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 10 Ta 85/16
    Die Vorschrift des § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO hat vor allem Sanktionscharakter (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 16/12).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 208/15

    Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren in einer Familiensache: Analoge

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 10 Ta 85/16
    Daher kommt eine analoge Anwendung des § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO im Bewilligungsverfahren zur Prozesskostenhilfe nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 208/15).
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